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   OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15   

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https://dejure.org/2016,13586
OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15 (https://dejure.org/2016,13586)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 1 A 216/15 (https://dejure.org/2016,13586)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 1 A 216/15 (https://dejure.org/2016,13586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 83
    Baulast, Zuwegung, Erschließung, rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 A 776/11

    Baulast, Verzicht, Stellplatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    Dies schließt einen Anspruch aus § 83 Abs. 3 Satz 2 SächsBO aus (vgl. Senatsbeschl. v. 23. November 2012 - 1 A 776/11 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    4 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt wird, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO), oder wenn das Gericht das (entscheidungserhebliche) tatsächliche oder rechtliche Vorbringen der Beteiligtennicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen hat (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985, BVerfGE 69, 141).
  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in einer Vorinstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1986, BVerwGE 74, 222, 223 f.; Beschl. v. 8. Januar 2013 - 4 B 23.12 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    Selbst wenn dies - was der Zulassungsantrag indessen nicht darlegt - unzutreffend sein sollte, ist ein Gehörsverstoß nicht erkennbar, weil die Frage, ob eine Eintragung in das Lastenverzeichnis tatsächlich erfolgt ist, ausweislich der Niederschrift in der mündlichen Verhandlung behandelt worden ist und die Klägerin damit ausreichend Gelegenheit hatte, sich mit ihrer ggf. gegenteiligen Auffassung Gehör zu verschaffen.5 Der Zulassungsantrag enthält auch keinen schlüssigen Vortrag, dass das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Februar 2011 - 7 B 45.10 -, juris Rn. 13; st. Rspr.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 A 216/15
    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in einer Vorinstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BVerwG, Urt. v. 23. Mai 1986, BVerwGE 74, 222, 223 f.; Beschl. v. 8. Januar 2013 - 4 B 23.12 -, juris Rn. 7; st. Rspr.).
  • VG Cottbus, 09.07.2020 - 6 L 473/17

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Ebenso erfordert eine (bauordnungsrechtlich) gesicherte Erschließung, dass anfallendes Abwasser ordnungsgemäß beseitigt werden kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Februar 2016 - 1 A 216/15 -, juris Rn. 8; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 3 L 138/11 -, juris Rn. 70; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2014 - 5 S 2179/13 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Juli 1999 - 14 CS 99.1761 -, juris Rn. 17).
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